Meldestelle der Neuenhauser Gruppe (nach dem HinSchG und LkSG)
Es liegen Anhaltspunkte für Verstöße gegen Gesetze und/oder Compliance relevante Regelungen vor? Es gibt Anzeichen für die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten in der Lieferkette? Dann haben Sie die Möglichkeit, die interne Meldestelle der Neuenhauser Gruppe zu nutzen.
Die Unternehmenskultur der Neuenhauser Gruppe ist geprägt von gegenseitigem Respekt und der Verbindlichkeit unserer Aussagen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Geschäftstätigkeiten rechtskonform ausgeübt werden. Dazu zählen für uns insbesondere die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften.
Hinweise und Beschwerden zu Compliance-relevantem Fehlverhalten oder Gesetzesverstößen in der Neuenhauser Gruppe sowie in den zugehörigen Lieferketten helfen uns dabei, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Daher haben wir eine direkte und vertrauensvolle Meldestelle eingerichtet, um eine lückenlose Aufklärung von Verstößen jeder Art zu gewährleisten. Durch gezielte und angemessene Maßnahmen möchten wir sicherstellen, Missstände und Fehlverhalten zu unterbinden und künftigen Verstößen aktiv vorzubeugen.
Zugriff auf die eingegangenen Meldungen haben nur qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Neuenhauser Gruppe aus dem Bereich Compliance. Zum Schutz der hinweisgebenden Personen werden die Meldungen äußerst vertraulich behandelt. Wir schützen Hinweisgebende, die in gutem Glauben ihre Meldungen einreichen, vor jeder Art negativer Konsequenzen und Sanktionen. Auch anonymen Meldungen wird nachgegangen.
Meldungen können über folgende Kanäle abgegeben werden:
Meldungen per E-Mail können über unsere eigens hierfür eingerichtete Mailadresse adressiert werden:
Meldungen per Brief richten Sie bitte per Postversand an:
Neuenhauser Gruppe SE & Co. KGaA
Stichwort: Hinweisgeber
Hans-Voshaar-Str. 5
49828 Neuenhaus
Deutschland
Für ein persönliches Treffen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per E-Mail an Hinweisgeber@neuenhauser.de
Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensordnung zum Meldeverfahren bei der Neuenhauser Gruppe (nach §§ 8 und 9 LkSG und § 12 HinSchG).
Die Datenschutzerklärung zur Meldestelle der Neuenhauser Gruppe ist hier zu finden.